Erstattung

Erstattung
Aufgrund meiner Qualifikationen ergibt sich grundsätzlich die Möglichkeit,
sich die Kosten – abhängig von Ihrer Krankenversicherung – ganz oder teilweise
erstatten zu lassen.

Gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen als Satzungsleistung anteilig
die Kosten einer osteopathischen Behandlung, wenn der Osteopath eine Ausbildung
nach BAO – Richtlinien absolviert und damit
die Berechtigung zum Beitritt in einen Berufsverband erworben hat.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker Leistungen haben,
werden die Kosten in der Regel übernommen. Eine Übersicht welche Krankenkasse
sich an den Kosten beteiligt
finden Sie auf Osteokompass.

Private Krankenkassen
Die meisten privaten Krankenkassen sowie die Beihilfe übernehmen
die Kosten für eine osteopathische Behandlung.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer Versicherung vor der ersten Behandlung über
die entsprechenden Modalitäten.


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